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Spanisches Recht

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und spanischer Mandanten mit Immobilieneigentum in Spanien.

Hierbei handelt es sich vorwiegend um Fälle, bei denen es um

  • den Kauf, Verkauf und Bau von Immobilien in Spanien,

  • das Erben und Vererben von Immobilien in Spanien,

  • steuerrechtliche Fragen zu Immobilien in Spanien (auch Rückerstattungsanträge Erbschaftsteuer aufgrund EuGH-Urteil vom 03.09.2014),

  • allgemeine Fragen zu Immobilien in Spanien, wie z. B. Vermietung, Verpachtung

geht.

Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fällen des deutsch-spanischen Vertragsrechts im privaten wie im wirtschafts-/handelsrechtlichen Bereich, wie z. B. mit der Gründung von spanischen Gesellschaften oder mit Handelsvertreterverträgen.

Nebengebiete ergeben sich u. a. im Bereich des deutsch-spanischen Familien- und Arbeitsrechts, zu Fragen der Residencia sowie der Niederlassung und Anerkennung von Titeln.

Auch bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Spanien stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Grundfrage eines jeden Mandats im internationalen Bereich ist zunächst die nach der Anwendung des nationalen Rechts:

Im deutsch-spanischen Rechtsverkehr kommen wir dabei nicht selten zu dem Ergebnis, beide Rechtsordnungen zur vollständigen Lösung der Rechtsfragen hinzuziehen zu müssen.

Gerade deshalb ist es für Sie als Rechtsuchende/r so wichtig, von Fachleuten beraten zu sein, für die der Umgang mit diesen beiden – im Detail, und gerade im Immobilienbereich trotz „EU“ doch noch sehr unterschiedlichen – Rechtsordnungen und den entsprechenden praktischen Folgen für die Abwicklung des Falles eine alltägliche Sache ist.

Aufgrund unserer vertieften Kenntnisse in beiden nationalen Rechtsordnungen, Sprachen und landestypischen Besonderheiten können wir Sie optimal beraten und Ihnen die erforderlichen Schritte umfassend erklären.

Wir beraten und vertreten Sie
  • sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Fragen.

  • sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten unter Berücksichtigung des für Sie günstigeren Gerichtsstandes.

  • vor spanischen Behörden (z. B. Beantragung der spanischen Steuernummer, NIE; Abgabe der Steuererklärungen im Erbfall, bei Kauf/Verkauf, Schenkung etc.).

  • im Notartermin in Spanien.

Wir arbeiten sowohl von unserem deutschen als auch von unserem spanischen Büro aus für Sie. Zudem verfügen wir über Kontakte zu zuverlässigen Kollegen in ganz Spanien, die mit uns kooperieren.

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