Rechtsgebiete
Die Rechtsanwälte Bienert und Garrigós vertreten ihre Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich und bieten eine umfassende Rechtsberatung in den Bereichen des Spanischen Rechts und des Internationalen Rechts.
Spanisches Recht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und spanischer Mandanten mit Immobilieneigentum in Spanien. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fällen des deutsch-spanischen Vertragsrechts im privaten wie im wirtschafts-/handelsrechtlichen Bereich, wie z. B. mit der Gründung von spanischen Gesellschaften oder mit Handelsvertreterverträgen.
Internationales Recht
Sämtliche Fälle mit Auslandsbezug werfen die Frage nach der Anwendung einer oder mehrerer Rechtsordnungen auf. Dabei bedarf es der fachlich fundierten Kenntnis bi- und multinationaler Staatsverträge sowie der jeweiligen nationalen internationalprivatrechtlichen Vorschriften.