Internationales Recht
Sämtliche Fälle mit Auslandsbezug werfen die Frage nach der Anwendung einer oder mehrerer Rechtsordnungen auf.
Dabei bedarf es der fachlich fundierten Kenntnis bi- und multinationaler Staatsverträge sowie der jeweiligen nationalen internationalprivatrechtlichen Vorschriften.
Wir begleiten Sie sicher auf dem Weg zur Lösung Ihres internationalen Rechtsproblems, egal ob es auf dem Gebiet des
- Immobilienrechts oder des
- Erbrechts
liegt. Hauptsächlich bearbeiten wir in diesem Bereich Fälle mit Bezug zu Ländern der EU.
Wir beraten Sie
- sowohl in außergerichtlichen wie auch in gerichtlichen Fragen.
- sowohl vor deutschen als auch vor ausländischen Gerichten unter Berücksichtigung des für Sie günstigeren Gerichtsstandes sowie – soweit erforderlich – unter Einschaltung eines mit uns kooperierenden Kollegen im Ausland.